Es häufen sich derzeit Anfragen in unseren Sekretariaten wegen der Energiepreispauschale – deshalb hier eine wichtige Information:
Die Antragsberechtigung gilt nur für
„Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [..]“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736
Das sind z. B. Berufskollegs für Altenpflegehilfe, Ausbildung zum Arbeitserzieher oder Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (früher: BFS für Kinderpflege), um nur einige zu nennen. All diese Berufsfachschulen, die wir in der Anlage auch als pdf-Datei zur Verfügung stellen, haben die Gemeinsamkeit, dass am Ende der schulischen Ausbildung ein Berufsabschluss steht, z. B. eben Kinderpfleger*in, Altenpflegehelfer*in etc.
An unserer Schule gibt es keine Vollzeitbildungsgänge, die zu einem solchen Berufsabschluss führen; deshalb sind unsere Schüler*innen auch nicht antragsberechtigt, was wir natürlich sehr bedauern.
Kaufmännische Schulen Offenburg
Thomas Rahner, Schulleiter